Vorsorge- und Nachlassplanung mit Weitblick

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Unser Angebot in Sachen Vorsorge

Vorsorgevermögen unterliegt gesetzlichen Vorgaben, ist in der Regel bis zur Pensionierung gebunden und spielt eine zentrale Rolle für Ihre wirtschaftliche Flexibilität. Mit unseren Vorsorgelösungen setzen wir genau da an und stimmen die Investition dieser Mittel sorgfältig auf Ihre Ziele ab – damit einem ungezwungenen dritten Lebensabschnitt nichts im Wege steht. Dabei arbeiten wir mit unabhängigen Vorsorgestiftungen zusammen.

Freizügigkeitsgelder

Freizügigkeitsguthaben entstehen häufig bei einem Stellenwechsel oder beim Austritt aus einer Vorsorgeeinrichtung. Sie eröffnen gewisse Gestaltungsmöglichkeiten, etwa beim Zeitpunkt des Bezugs oder wenn Sie Wohneigentum erwerben. Zudem sind das Kapital und die Erträge steuerlich privilegiert.

Bei Dreyfus Banquiers betreuen wir Ihr Freizügigkeitsguthaben im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen. Dabei haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Anlageprofilen, die sich vor allem in ihrer Aktienallokation und hinsichtlich der eingegangenen Risiken unterscheiden. Ab einem Volumen von CHF 750’000 haben Sie überdies Zugang zu einer Lösung mit Direktanlagen. 

Freizügigkeitslösung Schweiz {{ Ziel des Links ?? }}

Überobligatorische betriebliche Vorsorge (1e-Vorsorgepläne)

1e-Vorsorgepläne für Einkommen über CHF 136'080 erlauben es Ihnen, einen Teil Ihres Pensionskassenguthabens so anzulegen, wie Sie es möchten. Das bringt deutliche Vorteile, für Unternehmen genauso wie für Begünstigte. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber entfällt das Anlagerisiko, was die Bilanz entlastet. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren von maximaler Transparenz bezüglich der Kosten und können Renditechancen gezielter nutzen. Und sie sind dadurch vor Umverteilungsrisiken innerhalb der Pensionskasse geschützt. 

Überobligatorische Vorsorgegelder verwalten wir im Rahmen der geltenden BVG-Vorschriften. Abhängig von Ihrem Renditewunsch und Ihrer Risikoaffinität stehen Ihnen dabei verschiedene Anlageprofile zur Verfügung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ab einem Mindestbetrag von CHF 750’000 eine massgeschneiderte Lösung mit Direktanlagen möglich.

Überobligatorische Vorsorge {{ Ziel des Links ?? }}

Weitere Vorsorgelösungen

Wir unterstützen Sie auch bei weiteren Vorsorgethemen. Dazu zählt insbesondere das Konto der Säule 3a für bestehende Kundinnen und Kunden.

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Weitere Informationen zur Vorsorgeberatung {{ Ziel des Links ?? Factsheet anfragen – Gibt es das?) }}

Für Klarheit in der Nachlassplanung

Eine umsichtige Nachlassplanung umfasst mehr als die formale Übertragung von Vermögenswerten. Sie berührt familiäre Konstellationen, unternehmerische Verantwortung und individuelle Vorstellungen gleichermassen. Bei Dreyfus Banquiers profitieren Sie dabei von Erfahrung, Übersicht und dem nötigen Fingerspitzengefühl. Bei Bedarf können unsere Juristinnen und Juristen zudem ein breites Netzwerk von spezialisierten Anwältinnen und Anwälten hinzuziehen.

Strukturierung von Vermögens- und Nachlassverhältnissen

Als Erstes verschaffen wir uns gemeinsam mit Ihnen einen Überblick über die Ausgangslage. Wir unterstützen Sie bei Fragestellungen im Zusammenhang mit Willensvollstreckungen, Testamenten, Erbverträgen oder Schenkungen.

Wenn Unternehmen oder Beteiligungen involviert sind, gewinnt die Nachlassplanung zusätzlich an Tiefe. In solchen Fällen sind zusätzlich gesellschaftsrechtliche Aspekte sowie das familiäre Gefüge und die Beziehungen untereinander zu beachten.

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Weitere Informationen zur Vorsorgeberatung {{ Ziel des Links ?? Factsheet anfragen – Gibt es das?) }}

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Unser Angebot in Sachen Vorsorge

Vorsorgevermögen unterliegt gesetzlichen Vorgaben, ist in der Regel bis zur Pensionierung gebunden und spielt eine zentrale Rolle für Ihre wirtschaftliche Flexibilität. Mit unseren Vorsorgelösungen setzen wir genau da an und stimmen die Investition dieser Mittel sorgfältig auf Ihre Ziele ab – damit einem ungezwungenen dritten Lebensabschnitt nichts im Wege steht. Dabei arbeiten wir mit unabhängigen Vorsorgestiftungen zusammen.

Freizügigkeitsgelder

Freizügigkeitsguthaben entstehen häufig bei einem Stellenwechsel oder beim Austritt aus einer Vorsorgeeinrichtung. Sie eröffnen gewisse Gestaltungsmöglichkeiten, etwa beim Zeitpunkt des Bezugs oder wenn Sie Wohneigentum erwerben. Zudem sind das Kapital und die Erträge steuerlich privilegiert.

Bei Dreyfus Banquiers betreuen wir Ihr Freizügigkeitsguthaben im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen. Dabei haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Anlageprofilen, die sich vor allem in ihrer Aktienallokation und hinsichtlich der eingegangenen Risiken unterscheiden. Ab einem Volumen von CHF 750’000 haben Sie überdies Zugang zu einer Lösung mit Direktanlagen. 

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Überobligatorische betriebliche Vorsorge (1e-Vorsorgepläne)

1e-Vorsorgepläne für Einkommen über CHF 136'080 erlauben es Ihnen, einen Teil Ihres Pensionskassenguthabens so anzulegen, wie Sie es möchten. Das bringt deutliche Vorteile, für Unternehmen genauso wie für Begünstigte. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber entfällt das Anlagerisiko, was die Bilanz entlastet. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren von maximaler Transparenz bezüglich der Kosten und können Renditechancen gezielter nutzen. Und sie sind dadurch vor Umverteilungsrisiken innerhalb der Pensionskasse geschützt. 

Überobligatorische Vorsorgegelder verwalten wir im Rahmen der geltenden BVG-Vorschriften. Abhängig von Ihrem Renditewunsch und Ihrer Risikoaffinität stehen Ihnen dabei verschiedene Anlageprofile zur Verfügung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ab einem Mindestbetrag von CHF 750’000 eine massgeschneiderte Lösung mit Direktanlagen möglich.

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Weitere Vorsorgelösungen

Wir unterstützen Sie auch bei weiteren Vorsorgethemen. Dazu zählt insbesondere das Konto der Säule 3a für bestehende Kundinnen und Kunden.

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Für Klarheit in der Nachlassplanung

Eine umsichtige Nachlassplanung umfasst mehr als die formale Übertragung von Vermögenswerten. Sie berührt familiäre Konstellationen, unternehmerische Verantwortung und individuelle Vorstellungen gleichermassen. Bei Dreyfus Banquiers profitieren Sie dabei von Erfahrung, Übersicht und dem nötigen Fingerspitzengefühl. Bei Bedarf können unsere Juristinnen und Juristen zudem ein breites Netzwerk von spezialisierten Anwältinnen und Anwälten hinzuziehen.

Strukturierung von Vermögens- und Nachlassverhältnissen

Als Erstes verschaffen wir uns gemeinsam mit Ihnen einen Überblick über die Ausgangslage. Wir unterstützen Sie bei Fragestellungen im Zusammenhang mit Willensvollstreckungen, Testamenten, Erbverträgen oder Schenkungen.

Wenn Unternehmen oder Beteiligungen involviert sind, gewinnt die Nachlassplanung zusätzlich an Tiefe. In solchen Fällen sind zusätzlich gesellschaftsrechtliche Aspekte sowie das familiäre Gefüge und die Beziehungen untereinander zu beachten.

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Vorsorge im Einklang mit unserer Anlagestrategie

Zu unserer Anlagestrategie
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Sie können darauf zählen, dass wir Ihnen nur Lösungen anbieten, hinter denen wir stehen. Der Beweis? Unsere Mitarbeitenden nutzen diese genauso wie unsere Kundinnen und Kunden.

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Roland Henz, leitender Kundenberater